Alle Spendengelder, die unser Lions Club ein-nimmt und wieder ausgibt, werden vom Förderverein des Clubs, einem nach deutschem Recht gegründeten und im Vereinsregister eingetragenen Verein mit ausschließlich gemeinnützigen Zwecken, verwaltet. Allein der Förderverein ist berechtigt, für Spenden Zuwendungsbescheinigungen nach § 50 Abs. 1 EStDV auszustellen. Er ist gegenüber dem Finanzamt nachweispflichtig. Der Förderverein ist vom Club unabhängig, den Zielen des Clubs aber dadurch verbunden, dass die Clubmitglieder auch die Mitglieder des Fördervereins sind.