Um die Gemeinnützigkeit sicherzustellen hat der Club einen eigenen Förderverein e.V. gegründet, der die Spendengelder verwaltet und sicherstellt, dass alle Spendengelder nach den gesetzlichen Vorgaben und den Richtlinien des Clubs verteilt werden. Allein der Förderverein ist berechtigt, für Spenden Zuwendungsbescheinigungen nach § 50 Abs. 1 EStDV auszustellen. Er ist gegenüber dem Finanzamt nachweispflichtig. Der Förderverein ist vom Club unabhängig, den Zielen des Clubs aber dadurch verbunden, dass die Clubmitglieder auch die Mitglieder des Fördervereins sind.
Zwecke des Vereins sind:
die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der Gesundheitspflege
die Förderung der Jugend-und Altenhilfe
die Förderung der Erziehung der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe
die Förderung der Hilfe für Menschen mit Handycap
die Förderung der internationalen Gesinnung, der Toleranz und des Völkerverständigungsgedankens
die Förderung der Kunst und Kultur
die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen
die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit
die Förderung des Umweltschutzes
