Um die Gemeinnützigkeit sicherzustellen hat der Club einen eigenen Förderverein e.V. gegründet, der die Spendengelder verwaltet und sicherstellt, dass alle Spendengelder nach den gesetzlichen Vorgaben und den Richtlinien des Clubs verteilt werden. Allein der Förderverein ist berechtigt, für Spenden Zuwendungsbescheinigungen nach § 50 Abs. 1 EStDV auszustellen. Er ist gegenüber dem Finanzamt nachweispflichtig.
Der Förderverein ist vom Club unabhängig, den Zielen des Clubs aber dadurch verbunden, dass die Clubmitglieder auch die Mitglieder des Fördervereins sind.
Zwecke des Vereins sind:
- die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der Gesundheitspflege
- die Förderung der Jugend-und Altenhilfe
- die Förderung der Erziehung der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe
- die Förderung der Hilfe für Menschen mit Handycap
- die Förderung der internationalen Gesinnung, der Toleranz und des Völkerverständigungsgedankens
- die Förderung der Kunst und Kultur
- die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen
- die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit
- die Förderung des Umweltschutzes
